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  • MFA 2023 - Maßnahme Tierwohl Weide

    • Wie bereits mehrfach mitgeteilt, ist die Angabe der Tiere, welche für die ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl Weide“ relevant sind (weibliche Schafe und Ziegen ab 1 Jahr), ab 2023 in Form einer Einzeltierangabe mit Tierart, Ohrmarke, Geschlecht, Geburtsdatum und Zugangsdatum (erforderlich wenn Tierzugang nach 1.4.2023). 

      Um die Abwicklung dieser Maßnahme in den jeweiligen Bezirksbauernkammern bzw. Landw. Bezirksreferaten bestmöglich zu organisieren, haben sich die Landwirtschaftskammern mit den jeweiligen Schaf- und Ziegenzuchtverbänden gut abgesprochen und es stehen nun den Antragstellern nachstehend angeführte Möglichkeiten bzw. Varianten zur Verfügung.

      Teilnehmer an dieser Maßnahme werden in der Steiermark von der LK Steiermark mit einem eigenen Infomail über die möglichen Abwicklungsschritte aufgeklärt!

      Teilnehmer im Burgenland werden von den Bezirksreferaten telefonisch über die Abwicklungsschritte informiert!

      Variante 1 – Nutzung von sz-online

      Allen Mitgliedern der Schaf- und Ziegenzuchtverbände steht die Nutzung des Herdenmanagementprogram-mes sz-online frei. Grundsätzlich sind es bisher Herdebuchzuchtbetriebe, Teilnehmer an Qplus Lamm und Kitz sowie einige sonstige Nutzer, welche sz-online verwenden. Es besteht die Möglichkeit, über eine Schnittstelle Tierdaten aus sz-online direkt in den Förderantrag zu importieren. Dies ist für all jene Betriebe möglich, welche ihre Tiere direkt über e-AMA eingeben als auch für jene Betriebe, welche die Hilfestellung der örtlichen Außenstellen der LK in Anspruch nehmen.

      In dieser Form können die Tierdaten am schnellsten, einfachsten und vor allem korrekt in den Antrag eingepflegt werden.

      Wie komme ich zu sz-online?

      Jedes Mitglied des Steirischen Schaf- und Ziegenzuchtverbandes (SZZV) oder des Schaf- und Ziegenzuchtverbands Burgenland kann grundsätzlich sz-online nutzen. Interessierte Betriebe erhalten vom jeweils zuständigen Landesverband eine Ecxel-Liste, in welche alle Tiere ihres Bestandes einzutragen sind – diese Liste wird dann vom Verband in das Herdenmanagementprogramm sz-online eingespielt. Der Betrieb erhält dann die Zugangsdaten (Passwort und Mitgliedsnummer) zu sz-online und kann dieses anschließend in vollem Umfang nutzen.

      Variante 2 – Eingabe der Tiere mit Hilfe einer Excel-Vorlage

      Alle steirischen Teilnehmer an der Maßnahme Tierwohl-Weide werden von der LK Steiermark im Infomail einen Link erhalten, über welchen eine Excel-Liste downzuloaden ist, in welcher der relevante Tierbestand eingetragen werden muss.

      Diese Liste ist mit einem Prüfmechanismus ausgestattet, welcher überprüft,  ob die angegebene Ohrmarkennummer korrekt ist bzw. ob ein Tier schon einmal erfasst wurde! Die fertig ausgefüllte Liste ist dann abzuspeichern und an die im Infomail angegebene E-mail-Adresse der örtlich zuständigen BK zu übermitteln. Von dort wird dann die Tierliste im Zuge Ihres MFA-Termins auf der BK in Ihren Antrag übernommen.

      Betriebe im Burgenland werden über diese Möglichkeit wiederum telefonisch informiert und es wird die weitere Vorgangsweise direkt abgesprochen. Die beschriebene Excel-Vorlage wird dann gegebenenfalls per E-Mail übermittelt.

      Auch so können die Tierdaten sehr schnell und in guter Qualität bzw. Richtigkeit eingepflegt werden.

      Variante 3 – händische Eingabe der Tiere

      Der Antragsteller kann eigenständig im eAMA im Maßnahmenblatt „Tierwohl-Weide“ die förderfähigen weiblichen Tiere eintragen. Auch Mitarbeiter der Außenstellen der LKs können dies vornehmen. Aufgrund des hohen Zeitaufwandes – vor allem für größere Betriebe – kann es aus zeittechnischen Gründen zu Problemen kommen. Es sollte daher so gut wie möglich eine eigenständige Erfassung der Tierdaten über sz-online,  über die Excel-Liste bzw. über eine Direkteingabe in eAMA durch den Antragsteller selbst erfolgen.

      Sollten Sie jedoch trotzdem die Eingabe in einer Außenstelle der LKs durchführen lassen, brauchen Sie in jedem Fall die vollständigen Daten der zu beantragenden Tiere (Tierart, Ohrmarkennummer, Geschlecht, Geburtsdatum sowie Zugangsdatum bei Zugängen nach dem 1.4.2023).

       

    08.02.2023
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