Riss- und Sichtmeldung, Verscheuchung, Vergrämung und Entnahme eines Risiko- und Schadwolfs
Gem. Steir. Wolfsverordnung sind Risse, Sichtungen bzw. Verscheuchungsmahmen sowie auch Vergrämungsmaßnahmen zu melden.
Über den nachstehenden Link finden sie nähere Informationen bzw. die erforderlichen Formulare.
Wolfsverordnung - Land Steiermark
Broschüre „Technischer Herdenschutz“
Österreichzentrum Bär-Luchs-Wolf
Die lange geforderten Mindeststandards für die Errichtung von Herdenschutzzäunen wurden nun vom Österreichzentrum Bär-Luchs-Wolf erarbeitet und in einer Broschüre zusammengefasst und stehen unter https://baer-wolf-luchs.at/wp-content/uploads/2022/05/OeZ_Herdenschutzbroschuere.pdf zum Download bereit.
Die Rückkehr verschiedener Beutegreifer wie Wolf und die Ansiedlung vom Goldschakal stellt die heimische Landwirtschaft vor große Probleme. Vor allem unsere Branche der kleinen Wiederkäuer ist stark betroffen – strenge Richtlinien schützen diese Beutegreifer, intensive Bemühungen in Richtung Abänderung div. diesbezüglicher Vorschriften sind im Gange, sind jedoch in absehbarer Zeit sehr unwahrscheinlich.
100%igen Herdenschutz gibt es nicht - wir sehen aus den Erfahrungen in div. Nachbarländern, welche schon längere Zeit mit dem Problem der Raubtiere zu tun haben, dass Herdenschutzmaßnahmen nur bedingt den erforderlichen Schutz bieten. Technischer Herdenschutz (Zaunanlagen) scheint im Heimweidebereich mit passender Topografien noch umsetzbar, Almen bzw. sehr exponierte Flächen in Steillagen lassen sich mit Zaunanlagen nicht bzw. nur mit enormen Einsatz schützen. Andere Herdenschutzmaßnahmen wie Herdenschutzhunde oder Behirtung durch ständig auf der Alm anwesendes Personal lassen sich ebenfalls nur sehr schwer umsetzen, da einerseites die Betriebsstrukturen in der Steiermark sehr klein sind, andererseits ausgebildete Hirten faktisch nicht verfügbar (wie auch nicht finanzierbar) sind. Der Einsatz von Herdenschutzhunden aber auch Zaunanlagen bringt in vielen (vor allem touristisch genutzten) Gebieten noch dazu großes Konfliktpotential.
Trotzdem sehen wir es als wichtig an, dass sich unsere Betriebe mit diesem Thema auseinander-setzen und für ihren Betrieb nach geeigneten Möglichkeiten suchen (Teilflächen schützen, Tiere bei Gefahr vorübergehend in den Stall bringen, etc.). Wir wollen aber vor allem jene Betriebe motivieren, welcher derzeit neue Zaunanlage bauen bzw. bestehende Zaunanlagen adaptieren, diese Mindeststandards einzuhalten bzw. umzusetzen.
Nachstehend wollen wir auf die wichtigsten Punkte eingehen – Details bitte direkt der Broschüre „Technischer Herdenschutz“ entnehmen.
Beim technischen Herdenschutz geht es vor allem darum, dass die errichteten Zaunanlagen elektrifiziert sind:
- Wölfe scheuen grundsätzlich Strom – fachgerecht errichtete Zäune werden in der Regel von Wölfen nicht überwunden, weswegen als Mindesthöhe ca. 90 cm festgelegt wurden!
- Wölfe wollen eher „unten durch“ weswegen bei Litzenzäunen der Abstand der untersten Litze im Bereich von ca. 20 cm zum Boden zu führen ist!
- Wölfe, die Zäune überwinden, welche nach diesem Standard errichtet wurden, gelten als „Problemtiere“ und es können weitere Maßnahmen eingeleitet werden.
- Litzen‐ oder Drahtzaun mit mindestens vier stromführenden Litzen in den Abständen über dem Boden von ca. 20, 40, 60 und 90 cm.
- Stromführende Weidenetze mit einer Mindesthöhe von ca. 90 cm
- Knotengitter, Mindesthöhe ca. 90 cm und elektrifiziertem Stoppdraht 15 – 20 cm vor dem Zaun und ca. 20 cm über dem Boden
- Ständige Spannung von mindestens 3500 Volt an jeder Stelle des Zauns
- Ausreichende Erdung
- Keine durchhängenden Drähte, Litzen oder Netze
- Regelmäßige Kontrollen, mit einem Voltmessgerät
- Stromlose Zäune müssen unbedingt vermieden werden, diese sind vorübergehend abzubauen oder ständig unter Strom zu halten
- Pfostenabstand nicht größer als 8m, bei starken Drähten und stabilen Pfosten kann der Abstand größer sein, solange die Stabilität und Spannung der Drähte nicht beeinträchtigt ist.
- Abstand von unterster Litze zum Boden nicht mehr als ca. 20 cm