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  • Tierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen

    Die Vorschriften betreffend die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen sind in der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 – kurz „TKZ-VO 2009“ verankert.

    Die Halterin bzw. der Halter von Schafen und Ziegen ist verpflichtet, auf eigene Kosten innerhalb einer Frist von

    • 6 Monaten ab dem Geburtsdatum,
    • jedenfalls aber vor dem erstmaligen Verlassen (z. B. bei Lebendverkauf, Schlachtung, Almauftrieb, zur Beweidung fremder Flächen etc.) des Geburtsbetriebes oder
    • jedenfalls aber vor einer untersuchungspflichtigen Schlachtung oder auf behördliche Anordnung zu kennzeichnen. 

    –-> Es erfolgt somit die Kennzeichnung IMMER am Geburtsbetrieb - bitte beachten Sie das beim Zukauf von Tieren!!!

    Schafe und Ziegen müssen mit einer amtlichen Kennzeichnung doppelt gekennzeichnet werden:

    •     mit 2 Ohrmarken oder
    •     mit einer Ohrmarke und einem Fesselband oder
    •     mit einer Ohrmarke und einem amtlichen elektronischen Kennzeichnen oder
    •     mit einem amtlichen elektronischen Kennzeichen in Form eines Bolus und einem Fesselband oder
    •     mit einem amtlichen elektronischen Kennzeichen in Form einer Ohrmarke und einem Fesselband, wobei beide Kennzeichen denselben Code zu tragen haben.

    Die Verwendung von 2 Ohrmarken ist die häufigste und auch günstigste Kennzeichnungsvariante (EUR 1,40 pro Paar/inkl. MwSt.). Preise für andere Kennzeichnungsvarianten bitte auf Anfrage (Tel: 03833/20 070-35).

    Preisliste (ab 1.3.2024)

    Ohrmarke (12 Paar pro Packung) EUR 1,40 brutto/Paar                  
    Ohrmarke elektronisch (12 Paar pro Packung) EUR 2,40 brutto/Paar                  
    Ersatzohrmarke EUR 1,40 brutto/Stück                  
    Ersatzohrmarke elektronisch EUR 2,40 brutto/Stück                  
    Ohrmarkenzange EUR 27,-- brutto                  
    Selektionsscheiben (blau, grün, rot, orange, weiß, etc.) 25 Stück EUR 3,84 brutto                  
    Lieferscheine/Viehverkehrsscheine 10 Stück EUR 2,00 brutto                  
    Bestandesverzeichnis EUR 1,00 brutto                  
    Porto- und Nachnahmegebühr lt. Tarifordnung der Österreichischen Post AG                    
    Ohrmarkenbestellformular zum Ausdrucken
    Ersatz-Ohrmarkenbestellformular zum Ausdrucken

    Die Auslieferung der Ersatz-Ohrmarken kann bis zu 3 Wochen dauern, da diese vom Lieferbetrieb nachproduziert werden müssen. 

    Onlineformular zur Ohrmarkenbestellung

    Kontaktdaten des Bewirtschafters (MFA-Daten)
    Wohnanschrift
    Betriebsanschrift (falls abweicht)
    LFBIS-Nr. (Betriebsnummer) angeben!